“Wir suchten eine sichere Lösung, die einfach in unserer Organisation zu implementieren war. SmartLockr Sicher E-Mails Versenden bietet dies, also war die Entscheidung einfach. In unserer Organisation wurde es geräuschlos eingeführt.“
Seit der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung sind die Verpflichtungen für Anwaltskanzleien verschärft worden. Die im Prozess beteiligten Personen erhalten mehr Einfluss auf die Verarbeitung von personengebundenen Daten und das bringt einige Veränderungen mit sich:
Die Aufsichtsbehörde spricht von einem Datenleck, wenn der Zugang zu oder die Vernichtung, Änderung oder das Freisetzen von personengebundenen Daten vorgekommen ist, ohne dass dies die Absicht war. Wir sprechen von einem Leck, wenn Daten vernichtet werden, zugänglich gemacht wurden für Unbefugte oder verloren gehen. In dieser neuen Gesetzgebung bedeutet dies, dass ein Leck innerhalb von 72 Stunden bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss. Die Folge dessen ist, dass Sie als Anwalt nicht Ihrer Geheimhaltungspflicht nachkommen können.
Dass Beteiligte Einsicht in die Verarbeitung von persönlichen Daten haben dürfen, ist nichts Neues. Aber dass es nun verpflichtet ist, auch ein digitales Archiv zu haben, ist es schon. Dies bedeutet, dass die digitalen Akten innerhalb Ihrer Kanzlei ordentlich geführt sein müssen. Es muss möglich sein, Ihre Dateien digital zu versenden und zu empfangen – sichere Kommunikation ist hierbei also unverzichtbar.
Mit SmartLockr verringern Sie die Wahrscheinlichkeit eines Datenlecks um 97%. Beginnen Sie mit dem sicheren Versenden von E-Mails und vermeiden Sie, dass Akten von Klienten in die falschen Hände geraten. So laufen sowohl Ihre Kanzlei als auch Ihre Klienten so wenig Gefahr wie möglich.
Neugierig, wie wir sichere Kommunikation für Ihre Organisation ermöglichen können?
“Wir suchten eine sichere Lösung, die einfach in unserer Organisation zu implementieren war. SmartLockr Sicher E-Mails Versenden bietet dies, also war die Entscheidung einfach. In unserer Organisation wurde es geräuschlos eingeführt.“
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